(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6 % per anno zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Offene Rechnungen nachvollziehbar klären
Dieser Abschnitt beschreibt vertragliche Regelungen für ausbleibende Zahlungen und bestimmte Veränderungen der Zahlungssituation. Die folgende Orientierung hilft ausschließlich dabei, Unterlagen und Rückfragen zu ordnen; sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Den Zahlungsstand abgleichen
Stellen Sie Rechnung, gegebenenfalls erhaltene Erinnerung und vorhandenen Zahlungsbeleg zusammen. Prüfen Sie Betrag, Empfänger und Verwendungszweck. Bei mehreren Zahlungen sollte erkennbar sein, welche Rechnung jeweils gemeint war. Nennen Sie in einer Rückfrage keine bloße Vermutung wie „müsste schon bezahlt sein“, sondern teilen Sie den tatsächlich dokumentierten Stand mit.
Betroffene Aufträge benennen
Wenn gleichzeitig weitere Aufträge laufen oder Lieferungen geplant sind, nennen Sie deren Zuordnung. So lässt sich klären, welche offenen Punkte zusammenhängen und welche separat behandelt werden müssen. Halten Sie Rückmeldungen und getroffene Absprachen schriftlich fest. Ob und welche Folgen im konkreten Fall bestehen, ergibt sich nicht aus dieser Vorbereitungshilfe, sondern muss anhand der maßgeblichen Unterlagen beurteilt werden.
Für Ihre Rückfrage bereithalten
- Welche Rechnung und welcher Zahlungsvorgang sind betroffen?
- Gibt es mehrere offene oder teilweise bezahlte Positionen?
- Welche laufenden Aufträge müssen zugeordnet werden?