Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Dieser Abschnitt ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebdruck Buxbaum. Alle Abschnitte gehören zusammen.
Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Kennzeichnung am Produkt vor der Freigabe ansprechen
Der Abschnitt betrifft die Anbringung eines Impressums des Auftragnehmers auf Produkten. Wenn das Erscheinungsbild bestimmten Gestaltungsvorgaben folgen muss, sollte die Frage nach solchen Kennzeichnungen frühzeitig und konkret angesprochen werden.
Gestaltungsvorgaben vollständig übermitteln
Senden Sie vorhandene Vorgaben zum Erscheinungsbild und benennen Sie Bereiche, die für bestimmte Inhalte vorgesehen sind. Teilen Sie mit, ob ein Entwurf bereits mit weiteren Beteiligten abgestimmt werden muss. Fragen Sie ausdrücklich nach vorgesehenen Kennzeichnungen, wenn diese für Ihre Freigabe relevant sind. Eine bloße Beispielabbildung beantwortet nicht automatisch alle Fragen zur tatsächlichen Ausführung.
Die freizugebende Ansicht eindeutig benennen
Prüfen Sie Texte, Marken und weitere sichtbare Angaben in der finalen Gestaltung. Halten Sie offene Rückfragen gesammelt fest, damit sie vor der Freigabe geklärt werden können. Bei Produkten mit mehreren Seiten oder Flächen sollten alle relevanten Ansichten zugeordnet sein. Eine abweichende Vereinbarung wird durch diese Leserhilfe weder zugesagt noch ersetzt; maßgeblich bleiben der Wortlaut und die konkrete Abstimmung.
Für Ihre Rückfrage bereithalten
- Welche Gestaltungsvorgaben müssen berücksichtigt werden?
- Welche Kennzeichnungen sind für die Freigabe relevant?
- Sind sämtliche Produktansichten eindeutig zugeordnet?