1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von 6 Monaten.
Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Schadensangaben und Auftragsunterlagen geordnet bereithalten
Der Abschnitt enthält vertragliche Haftungsregelungen. Diese Leserhilfe bewertet weder deren Anwendbarkeit noch einen konkreten Anspruch. Sie unterstützt Sie dabei, einen Sachverhalt so zu beschreiben, dass eine gezielte Rückfrage möglich wird.
Den Ablauf chronologisch beschreiben
Notieren Sie, welcher Auftrag betroffen ist, welches Ereignis beobachtet wurde und wann es stattgefunden hat. Trennen Sie vorhandene Belege von Annahmen über die Ursache. Fügen Sie relevante Fotos, Freigaben und Korrespondenz bei. Ein nachvollziehbarer zeitlicher Ablauf ist hilfreicher als mehrere Nachrichten ohne erkennbare Zuordnung.
Das konkrete Anliegen benennen
Beschreiben Sie, welche Klärung Sie benötigen und auf welchen Gegenstand oder welche Leistung sich Ihre Frage bezieht. Wenn mehrere Personen mitgewirkt haben, nennen Sie deren jeweilige Aufgabe, soweit bekannt. Vermeiden Sie Änderungen an der Darstellung allein aufgrund ungesicherter Vermutungen. Die Beurteilung eines rechtlichen Anspruchs erfordert die Prüfung des Einzelfalls und wird durch diese organisatorischen Hinweise nicht vorweggenommen.
Für Ihre Rückfrage bereithalten
- Welcher Auftrag und welches Ereignis sind gemeint?
- Welche Tatsachen sind durch Unterlagen belegt?
- Welche konkrete Frage soll geklärt werden?