Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Dieser Abschnitt ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebdruck Buxbaum. Alle Abschnitte gehören zusammen.
Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Eine Rückgabeanfrage eindeutig zuordnen
Dieser Abschnitt betrifft vom Auftraggeber angelieferte Gegenstände und offene Forderungen. Wenn Sie Unterlagen oder Materialien zurückbenötigen, ist eine genaue Beschreibung hilfreicher als eine allgemeine Bitte um Herausgabe „aller Sachen“.
Übergebene Gegenstände auflisten
Nennen Sie Art, Anzahl und möglichst das Übergabedatum der betroffenen Vorlagen, Datenträger oder Materialien. Ordnen Sie diese dem Auftrag zu und ergänzen Sie vorhandene Übergabeunterlagen. Unterscheiden Sie eigene Originale von gefertigten Produkten und Produktionsmitteln. Damit ist zunächst klar, worauf sich Ihre Anfrage bezieht, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.
Auftrags- und Zahlungsstand bereithalten
Fügen Sie relevante Rechnungs- oder Zahlungsangaben bei, wenn diese für die Rückfrage benötigt werden. Benennen Sie ungeklärte Positionen konkret. Wenn Unterlagen für ein anderes Projekt gebraucht werden, teilen Sie den gewünschten Zeitpunkt mit und klären Sie das weitere Vorgehen. Diese Vorbereitungshilfe schafft keine zusätzlichen Rückgaberegeln und ändert den vorstehenden Vertragswortlaut nicht.
Für Ihre Rückfrage bereithalten
- Welche eigenen Gegenstände wurden wann übergeben?
- Zu welchem Auftrag gehören sie?
- Welche Unterlagen zum aktuellen Stand sind vorhanden?