Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mitarbeiter des Außendienstes sind zu mündlichen Abreden nicht befugt und gelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung bestätigt werden.
Dieser Abschnitt ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebdruck Buxbaum. Alle Abschnitte gehören zusammen.
Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Änderungen an einem Auftrag nachvollziehbar festhalten
Dieser Abschnitt betrifft die Form von Auftragsabmachungen und späteren Änderungen. Für eine geordnete Zusammenarbeit sollte jede Mitteilung eindeutig erkennen lassen, welcher Auftrag und welcher Stand gemeint sind.
Eine Änderung vollständig beschreiben
Nennen Sie die bisherige Angabe und die gewünschte neue Fassung, beispielsweise bei Menge, Motivgröße, Text oder Termin. Fassen Sie zusammengehörige Änderungen in einer Nachricht zusammen. Wenn mehrere Personen beteiligt sind, legen Sie intern fest, wer die endgültigen Angaben bündelt. So entstehen weniger widersprüchliche Anweisungen aus verschiedenen Kommunikationswegen.
Bestätigung und Freigabe zuordnen
Bewahren Sie die Rückmeldung zur Änderung gemeinsam mit dem Auftrag auf. Eine besprochene Idee, eine Änderungsanfrage und die endgültig abgestimmte Ausführung sind unterschiedliche Stände. Kennzeichnen Sie veraltete Entwürfe und benennen Sie die gültige Fassung eindeutig. Klären Sie offene Auswirkungen auf Preis und Ablauf anhand der tatsächlichen Änderung, statt stillschweigend von unveränderten Bedingungen auszugehen.
Für Ihre Rückfrage bereithalten
- Welcher Auftrag und welche frühere Fassung sind gemeint?
- Welche Angaben sollen konkret geändert werden?
- Welche Rückmeldung gehört zum endgültigen Stand?