# XVII. Urheberrecht

> Nutzungsrechte, Vervielfältigungsmittel und die Berechtigung zur Verwendung beigestellter Vorlagen: Lesen Sie den zugehörigen AGB-Abschnitt von Siebdruck Buxbaum.

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AGB

Dieser Abschnitt ist Teil der [Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebdruck Buxbaum](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb). Alle Abschnitte gehören zusammen.

(1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen.

(3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer automatisch zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Streitverkündete auf die Streitverkündung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkünders dem Verfahren bei, so ist der Streitverkünder berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündeten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

Leserhilfe · getrennt vom Vertragstext

Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung. Sie ändern den vorstehenden Vertragstext nicht und sind keine zusätzlichen Vertragsbedingungen.

## Motivherkunft und geplante Nutzung nachvollziehbar halten

Dieser Abschnitt betrifft Nutzungsrechte und den Umgang mit bereitgestellten Vorlagen. Vor einer Umsetzung sollten Sie wissen, woher Bilder, Logos und Schriften stammen und welche Nutzung Sie für den Auftrag vorgesehen haben.

### Vorlagen mit ihrer Herkunft dokumentieren

Bewahren Sie vorhandene Lizenz- oder Freigabeunterlagen gemeinsam mit den Dateien auf. Ein im Internet auffindbares Bild ist nicht allein durch seine Auffindbarkeit für jede Verwendung vorgesehen. Wenn ein Motiv von einer Agentur oder einer anderen Person stammt, klären Sie die benötigte Nutzung dort, soweit diese noch offen ist. Kennzeichnen Sie ungeklärte Rechtefragen vor der Produktion.

### Weiterverwendung konkret beschreiben

Teilen Sie mit, ob eine Gestaltung nur auf dem bestellten Produkt oder später auch in weiteren Medien eingesetzt werden soll. Bei Schriften und Software können zusätzliche Bedingungen relevant sein. Die technische Möglichkeit, eine Datei zu öffnen oder zu drucken, ersetzt keine Klärung von Nutzungsrechten. Diese Hinweise erteilen keine Lizenz und bewerten keine konkrete Rechtslage; dafür sind die tatsächlichen Unterlagen maßgeblich.

### Für Ihre Rückfrage bereithalten

- Wer hat Motiv, Foto oder Schrift bereitgestellt?
- Welche Nutzung ist dokumentiert?
- Welche weitere Verwendung muss noch geklärt werden?

### Weiterführende Fachinformationen

Die verlinkte Übersicht der Wirtschaftskammer bietet allgemeine Hintergrundinformationen. Sie ist keine Prüfung des vorstehenden Vertragstexts.

- [Wirtschaftskammer Österreich: Urheberrecht und Verträge](https://www.wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-und-vertraege)

[Alle Vertragsabschnitte](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb)[Rückfrage zu Ihrem Auftrag](https://siebdruck.webseo.gmbh/kontakt)

## Weitere AGB-Abschnitte

- [Geltungsbereich](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/geltungsbereich)
- [Preisangebote](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/preisangebote)
- [Rechnungspreis](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/rechnungspreis)
- [Zahlungsbedingungen](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/zahlungsbedingungen)
- [Zahlungsverzug](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/zahlungsverzug)
- [Lieferzeit](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/lieferzeit)
- [Lieferung](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/lieferung)
- [Satz- und Druckfehler, Korrekturen](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/satz-und-druckfehler-korrekturen)
- [Annahmeverzug](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/annahmeverzug)
- [Beanstandungen / Gewährleistung](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/beanstandungen-gewaehrleistung)
- [Haftung](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/haftung)
- [Beigestellte Materialien und Daten](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/beigestellte-materialien-und-daten)
- [Auftragsunterlagen](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/auftragsunterlagen)
- [Lagerung und Archivierung](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/lagerung-und-archivierung)
- [Periodische Arbeiten](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/periodische-arbeiten)
- [Eigentumsrecht](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/eigentumsrecht)
- [Eigentumsvorbehalt](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/eigentumsvorbehalt)
- [Rückbehaltungsrecht](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/rueckbehaltungsrecht)
- [Namen- oder Markenaufdruck](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/namen-oder-markenaufdruck)
- [Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand](https://siebdruck.webseo.gmbh/agb/gerichtsstand)
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